Ab 1. Oktober kann man sich jetzt auch in Aargauer Apotheken impfen lassen

Gemäss den neuen Bestimmungen der Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung können Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Verordnung bestimmte Impfungen wie gegen die Grippe, gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Tetanus-Prophylaxe bei Verletzten durchführen dürfen.